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Flohmarkt
der SG 1433
Teilnahmebedingungen am Flohmarkt der SG 1433
Neumarkt
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Im Flohmarkt
werden nur Gegenstände rund um den Schießsport angeboten.
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Der Anbieter
sendet eine E-Mail an
flohmarkt@sg1433.de mit den Angaben zu den jeweiligen Artikeln
(möglichst mit Bild und Preisvorstellung).
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Der Anbieter
teilt der SG seine vollständige Anschrift mit.
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Auf der
Flohmarktartikel-Seite erscheint der jeweilige Artikel mit Preisvorstellung
und Telefonnummer sowie E-Mail Adresse des Anbieters.
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Das jeweilige
Angebot wird für max. drei Monate auf der "Flohmarktartikel" Seite
eingestellt.
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Der Anbieter
unterrichtet die SG 1433 (flohmarkt@sg1433.de)
unverzüglich, wenn sein Angebot nicht mehr gültig ist.
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Die SG 1433
Neumarkt haftet nicht für falsche Angaben seitens des
Anbieters oder bei einem Defekt des angebotenen Gegenstandes. Die SG 1433
behält sich vor Artikel nicht einzustellen.
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Gewerbliche
Anbieter sind von diesem Angebot der SG 1433 ausgeschlossen.
Hinweis: Hier werden Angebote für
erlaubnispflichtige Waffen, Munition oder andere erlaubnispflichtige Gegenstände
nur veröffentlicht, wenn die volle Anschrift, der Name
des Verkäufers sowie der Hinweis "Abgabe nur an Inhaber einer
Erwerbserlaubnis" angegeben werden. Denn §35 des Waffengesetzes sagt dazu:
Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder
Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das
Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen:
1. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,
2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht
erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen
mit vollendetem 18. Lebensjahr,
3. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung,
sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene
Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1
dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des
Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise
enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien
des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht.
Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des
Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über
den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen
Einsicht zu gewähren.
Schickt mir Angebote per E-Mail, die hier veröffentlicht
werden sollen an flohmarkt@sg1433.de.
Und vergesst bitte nicht, dass ein netter Text und ein paar Bildchen den
Kaufanreiz massiv erhöhen können. Denkt bitte daran, dass ich die Verkäufer auch
kontaktieren können muss...
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