Schützengesellschaft von 1433
Neumarkt i.d.OPf. e.V.

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Flohmarktartikel

Flohmarkt der SG 1433

 

Teilnahmebedingungen am Flohmarkt der SG 1433 Neumarkt

 

  • Im Flohmarkt werden nur Gegenstände rund um den Schießsport angeboten.

  • Der Anbieter sendet eine E-Mail an flohmarkt@sg1433.de mit den Angaben zu den jeweiligen Artikeln (möglichst mit Bild und Preisvorstellung).

  • Der Anbieter teilt der SG seine vollständige Anschrift mit.

  • Auf der Flohmarktartikel-Seite erscheint der jeweilige Artikel mit Preisvorstellung und Telefonnummer sowie E-Mail Adresse des Anbieters.

  • Das jeweilige Angebot wird für max. drei Monate auf der "Flohmarktartikel" Seite eingestellt.

  • Der Anbieter unterrichtet die SG 1433 (flohmarkt@sg1433.de) unverzüglich, wenn sein Angebot nicht mehr gültig ist.

  • Die SG 1433 Neumarkt haftet nicht für falsche Angaben seitens des Anbieters oder bei einem Defekt des angebotenen Gegenstandes. Die SG 1433 behält sich vor Artikel nicht einzustellen.

  • Gewerbliche Anbieter sind von diesem Angebot der SG 1433 ausgeschlossen.

Hinweis: Hier werden Angebote für erlaubnispflichtige Waffen, Munition oder andere erlaubnispflichtige Gegenstände nur veröffentlicht, wenn die volle Anschrift, der Name des Verkäufers sowie der Hinweis "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" angegeben werden. Denn §35 des Waffengesetzes sagt dazu:

Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen:
1. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis,
2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr,
3. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung, sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht. Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

Schickt mir Angebote per E-Mail, die hier veröffentlicht werden sollen an flohmarkt@sg1433.de. Und vergesst bitte nicht, dass ein netter Text und ein paar Bildchen den Kaufanreiz massiv erhöhen können. Denkt bitte daran, dass ich die Verkäufer auch kontaktieren können muss...