Schützengesellschaft von 1433
Neumarkt i.d.OPf. e.V.

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Gewehrschießen
Pistolenschießen

Allgemeine Informationen zum Schießsport:

Mindestalter im Schießsport:

Jugendliche unter 12 Jahren dürfen noch nicht mit Sportwaffen im Verein schießen. Hierfür haben wir ein Lasergewehr. Mit diesem dürfen alle Jugendlichen "schießen".

Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren dürfen mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder unter deren Anwesenheit und unter der Obhut einer geeigneten Aufsichtsperson Luftdruck-, CO2- und Federdruckwaffen sportlich im Verein schießen.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigen oder unter deren Anwesenheit und unter der Obhut einer geeigneten Aufsichtsperson KK-Waffen sportlich im Verein schießen.

Ab 21 Jahren dürfen alle Waffen sportlich im Verein geschossen werden.

Die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vor dem Schießen dem Schießleiter abzugeben und verbleibt während und nach dem Schießen im Verein.

Übersicht der Disziplinen im BSSB

 

Aktuelle Jahrgangstabelle